Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die vorliegenden Bedingungen als verbindlich.
Offerten
Offerten und Kostenvoranschläge erfolgen freibleibend; Änderungen der Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben vorbehalten. Der Vertrag ist mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung der Werner Forrer AG abgeschlossen. Die Offerten sind 3 Monate verbindlich, sofern keine andere Bindefrist in der betreffenden Offerte enthalten ist.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten ab Werk. Die Werner Forrer AG behält sich Preisänderungen vor, falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Preisaufschläge bei Zulieferanten, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, stärkere Währungsschwankungen, etc. eintreten.
Mehrwegverpackungen und Leergut werden dem Kunden gegen eine Pfandgebühr zur Verfügung gestellt. Erfolgt die Rückgabe in einem einwandfreien Zustand und sowohl fracht- als auch spesenfrei, wird die Pfandgebühr vollumfänglich zurückerstattet.
Bei Nichteinhaltung der Mindestbestellmenge bei Meterwaren wird eine Schnittpauschale von CHF 50.00 erhoben.
Auf Aufträge unter einem Fakturabetrag von CHF 100.00 bzw. € 100.00 exkl. MWST wird ein Kleinfakturazuschlag von CHF 30.00 bzw. € 30.00. erhoben. Nachlieferungen sind von dieser Bestimmung ausgenommen.
Die Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzüge, rein netto zu begleichen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 8%. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, verspäteten Zahlungen sowie Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden behält sich die Werner Forrer AG jederzeit vor, Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vorzunehmen.
Abschlüsse und Abrufaufträge
Diese sind ausdrücklich zu vereinbaren und kommen nur zustande, wenn die Abruflieferung durch die Werner Forrer AG schriftlich bestätigt wird. In jedem Fall hat der Bezug der Artikel längstens nach 12 Monaten zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist steht uns das Recht zu, die Ware auszuliefern und zu fakturieren.
Lieferfristen
Die in unserer Offerte aufgeführten Lieferfristen verstehen sich ab Erhalt der Bestellung. Die Werner Forrer AG ist bestrebt die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche die Werner Forrer AG nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten, nachträglich vom Käufer verlangte Änderungen usw.), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verweigerung der Annahme und/oder Schadenersatz.
Abnahme
Der Kunde hat die Lieferungen und Dienstleistungen innert 8 Tagen zu prüfen und der Werner Forrer AG eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mengentoleranz bei Meterware beträgt ± 10%. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind ebenfalls innert gleicher Frist anzubringen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Dienstleistungen als genehmigt.
Annullierung von Aufträgen
Die Annullierung von Aufträgen setzt das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Werner Forrer AG voraus. Die Werner Forrer AG ist zudem berechtigt, einerseits die bereits geleisteten Arbeiten (inkl. Material) und andererseits eine Gebühr von CHF 60.00 zu verrechnen. Die Werner Forrer AG behält sich das Recht vor von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn sich die finanzielle Situation des Bestellers wesentlich verschlechtert oder sich anders präsentiert, als es ihr dargestellt wurde.
Garantieumfang und -leistung
Die Werner Forrer AG leistet Garantie für alle innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten auftretenden Mängel, sofern die Rügemodalitäten eingehalten werden und nachweisbar schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation vorliegt. Die Garantiefrist beginnt, wenn die Ware das Betriebsareal der Werner Forrer AG verlässt. Die Garantieleistung ist nach Wahl von der Werner Forrer AG auf Nachbesserung, die kostenfreie Lieferung von Ersatz oder eine angemessene Preisminderung beschränkt.
Schadenersatzansprüche für direkte oder indirekte Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Durch einzelne Garantiearbeiten oder Garantielieferungen erfährt die Garantiezeit für die Hauptlieferung keine Verlängerung.
Die Werner Forrer AG lehnt jede Garantie ab: für gebrauchte Objekte und Teile, nicht von ihr geliefertes Material, nicht von ihr besorgte Montagearbeiten sowie für Objekte, an denen ohne ihre schriftliche Zustimmung Änderungen durch den Besteller oder Dritte vorgenommen werden; für Schäden jeder Art, die auf normalen Verschleiss, falsche oder gewaltsame Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Verwendung, Bedienung oder Wartung, Unfälle oder höhere Gewalt, oder Missachtung von Vorschriften zurückzuführen sind.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der Werner Forrer AG, Uster. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter ausdrücklicher Auschluss des Wiener Abkommens vom 11.4.1980 über den internationalen Warenkauf.